So kann Deine Petition aussehen!
Die Argumente der schon jetzt mehr als 1.000 Unterstützer unserer Bürgerinitiative haben wir hier beispielartig und unverbindlich zusammengefasst. Benutze die Argumente gerne als Anregung für eine eigene Petition.
Zuvor, bis zum 15.11.2024, haben bereits zahlreiche Berlinerinnen und Berliner schriftlich Einwendungen gegen dieses Projekt bei der Planfeststellungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) formal im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhoben. Jedes Argument, jeder Einwand ist nun von der BVG sorgfältig zu prüfen und zu erörtern.
Im Anschluss an einen Planfeststellungsbeschluss kann jeder Einwender Klage erheben.
Mache zusätzlich die Sinnlosigkeit dieses Projekts deutlich und schreibe eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus und den Deutschen Bundestag.
Grundsätzliches/ Allgemeines
- Es ist wichtig, dass die Petition/Einwendungen die persönliche Betroffenheit darstellen und möglichst individuell verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.
- Ehepartner / Lebensgemeinschaften sollten jeweils einzeln eine Petition/Einwendung schreiben.
- Es können aber nicht nur Anwohner Petitionen / Einwendungen vortragen, sondern jeder Bürger Berlins, Potsdams usw., der im Schlachtensee schwimmen geht, im Eiscafé seine Freunde trifft, am Mexikoplatz seinen vertrauten Arzt hat, den Wochenmarkt besucht usw.
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Textbausteine
Petition / Einwendung
Gegen die Verlängerung der U-Bahnlinie U3 vom U-Bahnhof Krumme Lanke bis zum S-Bahnhof Mexikoplatz habe ich folgende schwerwiegenden Bedenken und fordere, dass das Projekt gestoppt wird.
Baustein 1 – allgemein
Fehlender Bedarf/ Kosten-Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis
Nach eigener jahrelanger Erfahrung erkenne ich keinen dringenden Bedarf, denn das Fahrgastaufkommen zwischen Krumme Lanke und Mexikoplatz ist gering, U-Bahnen und Busse sind regelmäßig mit nur wenigen Fahrgästen besetzt. Der Aufwand und die Verschwendung von öffentlichen Mitteln für dieses Projekt steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Haushaltsrecht des Landes Berlin, weil es dem Wirtschaftlichkeitsprinzip widerspricht. Steuermittel sollten dort eingesetzt werden, wo dringender Bedarf besteht.
Zu erläutern wäre, welche Erhebungen den auf Seite 11 der Drucksache angegebenen Fahrgastzahlen zugrunde liegen und wann diese erfolgten. Aus den Zahlen geht hervor, dass pro Tag lediglich 1.300 neue ÖPNV-Nutzer gewonnen werden. Durchschnittlich bedeutet das lediglich einen Zugewinn von sechs Fahrgästen pro U-Bahn-Fahrt. Die als Potenzial angegeben 20.000 Fahrgäste würden nahezu eine Verdreifachung der bisherigen Zahlen bedeuten. Für diese vage Behauptung fehlt eine belastbare Untersetzung mit nachvollziehbaren Daten zu Fahrgastanalyse, Einzugsbereichen, Bevölkerungsdichte, -zahlen u.a.m.
Baustein 2 – allgemein
Beeinträchtigung von Gesundheit und gewohnter Lebensqualität (Art. 1 + Art. 2 GG)
Ich befürchte gesundheitliche Beeinträchtigungen:
- Störung der Nachtruhe durch Lärm, Feinstaub (Gleisabrieb und Bauschutt), Erschütterungen durch die rangierenden U-Bahnen, sowie Ein- und Ausstiege zum U-Bahnhof in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden
- Störungen in der Bauphase durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, Abgase, Baustaub, -lärm und Erschütterungen
- Gesundheitsbeeinträchtigung durch Feinstaub (Gleisabrieb) und hohe Emissionen
- Lärmimmissionen durch Bau und Betrieb der Anlage – Schallemissionen von über 70dB sind in Wohngebieten unzulässig
- Belastung durch Schadstoffe infolge von Bau und Betrieb der Anlage in Luft und Wasser insbesondere im Trinkwasser und im Badewasser im Schlachtensee sowie im Boden durch Altlasten, die bei Baumaßnahmen aktiviert werden
- Veränderung der näheren Umwelt durch Fällung von 175 Bäumen, die während der jahrelangen Bauphase kein giftiges Kohlendioxid zu Sauerstoff verarbeiten, keinen Schatten spenden und durch Verdunstung nicht die Luftfeuchtigkeit erhöhen werden und deren Ersatz fraglich ist, wobei als bekannt vorausgesetzt wird, dass junge Bäume Jahrzehnte benötigen, um so viel CO2 aufzunehmen wie alte Bäume.
- Verschmutzung des Grund- und Trinkwassers vor dem Hintergrund, dass Berlin durch die Stilllegung der Braunkohle-Tagebaue in naher Zukunft ein Wasserproblem haben wird, denn unser Wasser stammt aus der Spree und aus den anderen von der Spree gespeisten Gewässern fließender und stehender Art. Dieses Wasserangebot kann infolge des Stilllegung der Tagebaue nicht mehr mit den Wassermengen aus dem Spreewald versorgt werden, die heute fließen („Die Spree wird nach Stilllegung der Tagebaue in den kommenden Jahren rückwärts fließen“). Das Wasser aus der sog. Grubenwasserhaltung (Entwässerung des Erdreichs um den Tagebau herum und darunter durch Abpumpen des Grundwassers und Ableitung des Grundwassers in die Vorflut, also die Spree) wird mit der Stilllegung der Tagebaue eingestellt. Dann fließt kein Wasser mehr aus den Tagebauen. Das Wasser aus der Quelle der Spree wird zur Auffüllung der Tagebaurestlöcher verwandt. Dieses Wasser kommt also nicht nach Berlin. Schadstofffrachterhöhung bei gleichzeitig sinkendem Wasserdargebot führt zwangsläufig zur Erhöhung der Schadstoffe pro Kubikmeter – auch im Schlachtensee. Wenn das belastete Grubenwasser aus der Baugrube für die U-Bahnverlängerung in den bereits durch die erhöhte Schadstoffkonzentration gefährdeten Schlachtensee abgeleitet werden, dürfte mindestens dieses Gewässer „kippen“, jedenfalls aber dürfte eine Schadstoffkonzentration eintreten, die Schwimmen nicht erlaubt und Fischstreben erwarten lässt.
- Verunreinigtes Wasser, denn den Planungsunterlagen ist nicht zu entnehmen, wie und wo das abzupumpende Grundwasser gereinigt werden soll. Zwangsläufig sind diesbezügliche Kosten in der Kostenplanung nicht berücksichtigt.
- Die bekannten Altlasten sind aus den Planungsunterlagen nicht ersichtlich und daher auch nicht Ihre Gefährlichkeit für die Anwohner oder für Flora und Fauna (auch nicht für Haustiere wie etwa Katzen oder Hunde).
- Altlasten einer ehemaligen Tankstelle südlich der S-Bahnstation könnten Phenole, Treibstoffrückstände sein, deren Treibstoffblase vom Grundwasser durchflutet werden und dann entsprechenden Schaden anrichten könnten bis hin zum Schlachtensee, ein berlinweit beliebtes Naherholungsgebiet für Angler, Schwimmer und sonstige Sporttreibende; Altlasten aus militärisch genutzten Grundstücken können Phosphor und andere Gifte aus Kampfmitteln und Sprengstoffe enthalten – Zehlendorf war nach 1946 amerikanischer Sektor und Garnison.
- Es bestehen Bedenken, dass bei großen Regenmengen die riesigen Wassermassen nicht ausreichend aufgefangen werden können und das Trinkwasser zusätzlich verunreinigt wird.
- Das Absenken des Grundwasserspiegels im Zuge der Bauarbeiten um 10-20 cm ist ein erheblicher Eingriff, der Auswirkungen auf die Statik sämtlicher Gebäude entlang der Baustelle hat, dies gilt insbesondere für die historischen Gebäude, die lediglich auf gemauerten Fundamenten gründen.
Baustein 3 – insbes. für ältere Anwohner
Beeinträchtigung der Lebensqualität des vertrauten Wohn- und Lebensumfelds (Art. 2 GG)
Der Mexikoplatz, ein beliebter täglicher Treffpunkt für Anwohner, insbesondere für die vielen ansässigen Senioren, sei es in den Grünanlagen oder den Cafés, Restaurants. Aufenthalte dieser Art werden infolge der Bauarbeiten von BVG und Deutscher Bahn für mindestens sieben Jahre (mglw. darüber hinaus) nicht mehr möglich sein. Ich befürchte, dass meine gewohnten Beziehungen verloren gehen. Auch meine Einkäufe werden nicht mehr in gewohnter fußläufiger Weise möglich sein, ich befürchte den Wegzug von Ladengeschäften. Ärzten, Apotheke, Wochenmarkt, Nachbarn.
Die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit wird insgesamt stark eingeschränkt, dies gilt umso mehr für Senioren und Menschen mit Gehbehinderung. Die Baustelle verursacht erhebliche Hindernisse für die täglichen Wege und die Erreichbarkeit von Einrichtungen aller Art (Läden, Praxen, Beratungsstelle usw.). Der Wegfall von öffentlichen Parkmöglichkeiten ist ein erhebliches Hindernis für Lieferanten, Taxibetrieb und private Besucher.
Die Nutzung meiner Wohnung wird beeinträchtigt, weil ich nicht mehr lüften kann, der Lärm das gewohntes Arbeiten, Schlafen stark beeinträchtigt.
Eine Nutzung meines Balkons/ Gartens ist nicht mehr möglich wegen … (Lärm, Schmutz usw).
Baustein 4 – allgemein
Zugänglichkeit des eigenen Grundstücks, Nutzung des Eigentums (Art. 2 + Art. 14 GG)
Das Recht auf freien Verkehr zum und vom eigenen Grundstück wird stark beeinträchtigt; das betrifft ebenfalls die Belieferung mit Heizöl und anderen Waren, die Erreichbarkeit durch Müllabfuhr und andere Dienstleister, die Nutzen von Wohnwagen/ -mobilen auf dem eigenen Grundstück.
Baustein 5 – allgemein
Chaotische Verkehrs- und Parksituation im näheren und ferneren Umfeld
Hohe Gefährdung auf der Straße für mich und meine Kinder durch den massiven Baustellenverkehr / altersbedingt wird Fortbewegung auf der Straße für mich zu einer großen Erschwernis, meine Taxe kann mich nicht mehr vor der Türe mit meinem Rollator absetzen.
Erhöhte Unfallgefahr, wie sich schon jetzt zeigt auf der Argentinischen Allee, wo durch Wegfall des Mittelstreifens im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten ein sicheres Überqueren der Straße nur noch an der Ampelanlage U-Bahnhof Krumme Lanke oder S-Bahnhof Mexikoplatz möglich ist.
Auch der Ausweichverkehr wird im weiteren Umfeld täglich bei vielen tausend Autofahrern zu Umweltbelastungen und täglich bei vielen tausend Autofahrern zu erheblichen Behinderungen durch Staus und Zeitverluste führen. Sperrungen auf der Avus werden zu einem weiträumigen Verkehrschaos führen, denn Lindenthaler und Argentinische Allee fallen aus als gewohnte Ausweichstrecke.
Baustein 6 – Anwohner Mexikoplatz-Bahnbrücken
Gänzlich unverständlich ist, dass es nicht gelungen ist die Baumaßnahmen von BVG und DB zu koordinieren. Dieser Mangel führt zu unnötiger einseitiger Belastung der Anwohner und zur Verschwendung von Steuermitteln.
Baustein 7 – allgemein
Die Planungsgrundlagen, Prognosezahlen, Fachgutachten sind nicht einsehbar und können nicht überprüft werden, weshalb Zweifel bestehen sowohl an der Nutzen-Kosten-Rechnung sowie an der fachlichen Zuverlässigkeit der Aussagen.
Baustein 8 – Eigentumseingriffe
Dem Dokument ´U22_PFU_U3MEX Variantenuntersuchung´ zufolge sind durch die Tieflage und offene Bauweise ggf. Anker zur Sicherung der Grubenwand erforderlich, die unter Grundstücke – darunter auch mein Grundstück – reichen. Damit ist ein zumindest temporärer Eingriff auf Privatgrundstücke – darunter meines – nicht auszuschließen. Dies bedeutet eine Verletzung meines Eigentumsrechts.
Dies könnte man am Ende noch hinzufügen:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den vorgebrachten Argumenten um meine persönliche Betroffenheit handelt und ich erwarte, dass diese in der Abwägung berücksichtigt werden und ich auch eine individuelle Antwort von Ihnen erhalte, die nicht den Charakter einer gleichförmigen Petitions-/Einwendungsbeantwortung hat. Ich behalte mir weitere rechtliche Schritte vor, wenn meine Einwände im Verfahren keine angemessene Berücksichtigung im Planfeststellungsergebnis sowie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung finden. Ich halte mir offen, meine Bedenken weiter zu vertiefen und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse einzubringen.